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AutorenbildDamian Neducic

Steuern sparen bei Immobilien: Praktische Tipps für Mieter und Vermieter

Aktualisiert: 21. Juli



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Immobilien sind nicht nur eine Form der Kapitalanlage oder ein Ort zum Wohnen, sie bieten auch diverse Möglichkeiten, Steuern zu sparen. Sowohl Mieter als auch Vermieter können von verschiedenen Steuervorteilen profitieren, wenn sie wissen, welche Optionen ihnen zur Verfügung stehen. In diesem Blog-Post werfen wir einen Blick auf einige der effektivsten Wege, wie Sie bei Immobilien Steuern sparen können.


Steuertipps für Vermieter

Als Vermieter einer Immobilie können Sie verschiedene Ausgaben von der Steuer absetzen, die Ihnen helfen, Ihre Steuerlast zu minimieren:


1. Abschreibungen (AfA)

Die Absetzung für Abnutzung (AfA) ermöglicht es Vermietern, die Kosten für den Kauf und die Verbesserung von Immobilien über ihre Nutzungsdauer hinweg abzuschreiben. Bei Wohngebäuden, die nach dem 31.12.1924 fertiggestellt wurden, beträgt der AfA-Satz in der Regel 2% pro Jahr über 50 Jahre.


2. Werbungskosten

Alle Kosten, die durch den Betrieb und die Verwaltung der vermieteten Immobilie entstehen, sind als Werbungskosten absetzbar. Dazu zählen:

- Zinsen für Darlehen zur Finanzierung der Immobilie

- Nebenkosten, die nicht umlagefähig sind

- Instandhaltungskosten

- Verwaltungskosten

- Fahrtkosten (mit dem eigenen PKW 0,30 € pro Kilometer)

- Abschreibungen für Möbel oder Renovierungen


3. Vermietungsverluste

Wenn die Ausgaben die Einnahmen aus der Vermietung übersteigen, kann dieser Verlust mit anderen Einkunftsarten verrechnet werden, was zu einer Senkung der Gesamtsteuerlast führt.



Steuertipps für Mieter

Auch Mieter können unter bestimmten Umständen Steuervorteile geltend machen:


1. Haushaltsnahe Dienstleistungen und Handwerkerleistungen

Mieter können Kosten für haushaltsnahe Dienstleistungen und Handwerkerleistungen von der Steuer absetzen. Dazu zählen z.B. Reinigungskosten oder die Reparatur und Wartung von Einrichtungen innerhalb der Mietwohnung. 20% der Arbeitskosten sind direkt von der Steuerschuld abzugsfähig, bis zu einem Höchstbetrag von 1.200 € pro Jahr.


2. Doppelte Haushaltsführung

Wenn Sie aus beruflichen Gründen einen zweiten Haushalt führen müssen, können Sie bestimmte Kosten als Werbungskosten absetzen. Dazu gehören die Miete und die Nebenkosten für die Zweitwohnung.


3. Umzugskosten

Sofern ein Umzug beruflich veranlasst ist, können Sie die Umzugskosten als Werbungskosten absetzen. Dazu zählen Transportkosten, Maklergebühren für die Wohnungssuche sowie ggf. die Kosten für eine Umzugsfirma.


Fazit

Sowohl Mieter als auch Vermieter sollten sich über die steuerlichen Möglichkeiten informieren, die ihre Immobilien bieten. Durch das Ausnutzen aller relevanten Steuervorteile können Sie Ihre finanzielle Last erheblich reduzieren. Es empfiehlt sich, einen Steuerberater zu konsultieren, um individuelle Möglichkeiten vollständig zu nutzen und die eigene Steuersituation optimal zu gestalten.


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